Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer erhalten künftig mehr Wahlfreiheit bei der Modernisierung ihrer Heizungen und beim Ersatz fossiler Energieträger. Die im neuen „Heizungsgesetz“ vorgesehene sogenannte „Biotreppe“ soll nach dem Kabinettsbeschluss künftig auch durch den Einsatz von Solarkollektoren erfüllt werden können.
Dies entspreche dem Ziel der Bundesregierung, mehr Technologieoffenheit im Wärmesektor zu ermöglichen, so der BSW-Solar. „Solarthermie-Anlagen müssen einen Vergleich ihrer Emissionsbilanz mit Bioenergie keineswegs scheuen“, erklärt der Verband. Eine Kombination von Solaranlagen mit Wärmepumpen oder Bioenergie sei besonders empfehlenswert…
Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW)
Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW)
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