Die BGE hat die Genehmigung zur Verfüllung des Abbaus 1a erhalten. Die ehemalige Abbaukammer liegt in rund 380 m Tiefe und wurde in den 1950er und 60er Jahren für den Abbau von Steinsalz vorbereitet. Abbau 1a gehört nicht zum Einlagerungsbereich und enthält keine radioaktiven Abfälle. Grund für die Verfüllung sind vereinzelte lose Teile im Salzgestein an der Decke, der so genannten Firste. Weil der Abbau sehr steil ist, sind Sicherungsmaßnahmen mit Maschinentechnik nicht möglich…
Quelle: Deutsche Geologische Gesellschaft – Geologische Vereinigung e. V. (DGGV)
Deutsche Geologische Gesellschaft – Geologische Vereinigung e. V. (DGGV)
- Berlin: Explorationsbohrung auf Kraftwerksgelände
- Geowissenschaftliches Erbe von globaler Bedeutung
- Anak Krakatau mit 13 Eruptionen innerhalb von 12 Stunden
- Was die Arktis mit Europas Zukunft zu tun hat
- Vom Gestein zum Datenschatz
- Stromboli: Lavastrom und abendlicher Tsunami-Alarm
- Internationale ESA-Workshops zu Satellitenmessungen des Erdmagnetfelds am GFZ
- Gedankenexperiment – Wie ein Ausbruch des Yellowstone-Supervulkans die Welt verändern würde
- BGE-Geschäftsbericht 2025 veröffentlicht
- Globale Eisklippen-Analyse prüft umstrittene These zum Meeresspiegelanstieg
