Deutschland – Flexible Netzanschlussvereinbarungen (fNAV), auch „Flexible Connection Agreements“ (FCAs) genannt, können eine bessere Auslastung des Netzverknüpfungspunktes ermöglichen und so den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen für erneuerbare Energien, Speicher oder weiteren Anlagen zur Sektorenkopplung erleichtern.
Mit dem Solarspitzengesetz wurden sie explizit in das EEG aufgenommen, allerdings ohne nähere Vorgaben. Bei der Fachagentur Wind und Solar beschäftigt sich daher ein Arbeitskreis, in dem Verbände der Energiewirtschaft, Netzbetreiber, die Clearingstelle und Windunternehmen zusammenarbeiten, seit mehr als einem Jahr mit möglichen vertraglichen Regelungen. Den ersten von insgesamt drei Musterverträgen hat die Fachagentur nun veröffentlicht und zum Download bereit gestellt. Juristisch begleitet und in den konkreten Mustervertragstext umgesetzt wurde das Vorhaben von der Kanzlei Dombert…
Quelle: pv magazine Deutschland
pv magazine Deutschland
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