Deutschland – Flexible Netzanschlussvereinbarungen (fNAV), auch „Flexible Connection Agreements“ (FCAs) genannt, können eine bessere Auslastung des Netzverknüpfungspunktes ermöglichen und so den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen für erneuerbare Energien, Speicher oder weiteren Anlagen zur Sektorenkopplung erleichtern.
Mit dem Solarspitzengesetz wurden sie explizit in das EEG aufgenommen, allerdings ohne nähere Vorgaben. Bei der Fachagentur Wind und Solar beschäftigt sich daher ein Arbeitskreis, in dem Verbände der Energiewirtschaft, Netzbetreiber, die Clearingstelle und Windunternehmen zusammenarbeiten, seit mehr als einem Jahr mit möglichen vertraglichen Regelungen. Den ersten von insgesamt drei Musterverträgen hat die Fachagentur nun veröffentlicht und zum Download bereit gestellt. Juristisch begleitet und in den konkreten Mustervertragstext umgesetzt wurde das Vorhaben von der Kanzlei Dombert…
Quelle: pv magazine Deutschland
pv magazine Deutschland
- Photovoltaik und Speicher sorgen 2025 für fast eine Million Arbeitsplätze in der EU
- EEG 2027 und Netzpaket: Anhörungen durch – Referat aufgelöst
- Langzeitspeicher: Zwei Länder, eine Versorgungslücke
- Morreon bietet KI-Plattform zur beschleunigten Planung von Batteriespeichern an
- BEE kritisiert aktuelle Energiepolitik
- Direktvermarktung, Smart Meter, Steuerung: Was Deutschland von Österreich lernen kann
- Wenn der Geldhahn zugedreht wird: Was die Photovoltaik-Insolvenzen über die Solarbranche verraten
- SH Netz veröffentlicht verschiedene FCA-Musterverträge
- Spatenstich für Agri-Photovoltaik-Anlage mit Speicher
- Vorläufiger Insolvenzverwalter führt Geschäftsbetrieb von EKD weiter
